INfos Zur Reform 2027
Die neue Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
2027
Ab dem 01.01.27 startet die neue Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (FahrschAusbVO 2027).
Mit dieser neuen Verordnung treten folgende wichtige Änderungen in Kraft:
Theorieunterricht & Theorieprüfung
Für die Anmeldung zur Theorieprüfung ist
kein Theorieunterricht mehr notwendig.
Es muss also kein Unterricht mehr besucht werden!
Jeder Fahrschüler muss sich selbst, mit einer entsprechend qualifizierten Lern-App, auf seine Theorieprüfung vorbereiten.
Die Anmeldung zur Theorieprüfung erfolgt durch den Fahrschüler selbst. Hierzu erhält jeder Fahrschüler ein Schreiben des TÜV Süd mit entsprechenden Informationen.
Ich als Fahrschule habe hier keine Einsicht mehr und kann somit auch keine verbindliche Auskunft über den genauen Ablauf der Theorieprüfung geben.
Für die Anmeldung zur Theorieprüfung muss aber der Antrag beim LRA gestellt und bereits genehmigt sein!
Die Theorieprüfung wird weiterhin 45 Minuten gehen.
Die Fehlerwertung wird gedoch verschärft.
Als Beispiel sind es 30 Fragen bei Klasse B, wie bisher auch, jedoch wird jede falsche Frage mit 1 Fehlerpunkt bewertet.
Maximal darf man 3 Fehlerpunkte haben.
Weiter wird es noch sogenannte "KO-Fragen" geben. Wird eine dieser Fragen falsch beantwortet, ist man sofort durchgefallen.
Es wird aber weiterhin möglich sein, einen freiwilligen Theorieunterricht zu besuchen. Diesen würde ich inhaltlich
so gestalten, dass praxisrelevante Themen behandelt
werden, wie z. B. Vorfahrtsregeln, wichtige Verkehrszeichen, Geschwindigkeitsvorschriften, richtiges Überholen etc.
Hierzu werde ich hier auf meiner Website Termine anbieten, für die man sich dann anmelden kann.
Anmeldung in der Fahrschule
Die Anmeldung in der Fahrschule ist spätestens ab der bestandenen Theorieprüfung vorgesehen, um mit der praktischen Ausbildung (Fahrstunden) beginnen zu können.
Es ist aber auch möglich, sich bereits vor Beginn der kompletten Ausbildung, also noch weit vor der Theorieprüfung, bei mir in der Fahrschule anzumelden.
Somit kann ich hier beratend zur Seite stehen, in Bezug
auf die Antragstellung beim LRA oder zum Ablauf der praktischen Ausbildung.
Die praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung (Fahrstunden) beginnt spätestens nach bestandener Theorieprüfung. Hierzu musst du dich als Fahrschüler bei mir in der Fahrschule anmelden.
Fahrstunden können aber auch schon früher begonnen werden, wenn du dich schon zu Anfang deiner Ausbildung bei mir anmeldest, also bereits weit vor deiner Theorieprüfung.
Die Sonderfahrten sollen sich künftig am individuellen Ausbildungsstand des Fahrschülers orientieren, jedoch muss eine Autobahn-, Überland- und eine Dunkelheitsfahrt durchgeführt werden.
Die praktische Fahrprüfung wird nur noch eine Gesamtprüfungszeit von 40 Minuten haben. Die reine
Fahrzeit im Verkehr beträgt 25 Minuten.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhälst du
bei meinem "Info-Nachmittag" am 28.11.26 in meiner Fahrschule.
Komm vorbei und informiere dich!
Um vorherige Anmeldung wird jedoch gebeten.
Mehr Infos stehen auch auf der Startseite.
